Kundeninformation nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8 ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Lakefield Partners AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
1. Information über das Unternehmen Finanzinstitut
Lakefield Partners AG
Seefeldstrasse 281
8008 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 43 500 40 00
E-Mail: info@lakefieldpartners.com
Webseite: www.lakefieldpartners.com
Das Finanzinstitut wurde 2012 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Das Finanzinstitut besitzt seit 2014 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft Grant Thornton AG jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Grant Thornton AG finden sich nachfolgend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Schweiz
Telefon: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Webseite: www.finma.ch
Grant Thornton AG
Claridenstrasse 35
8027 Zürich
Schweiz
Telefon: +41 43 960 71 71
E-Mail: info@ch.gt.com
Webseite: www.grantthornton.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle OFS Ombud Finance Switzerland angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden.
Nachfolgend findet sich die Anschrift der OFS Ombud Finance Switzerland.
OFS Ombud Finance Switzerland
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf
Schweiz
Telefon: +41 22 808 04 51
E-Mail: contact@ombudfinance.ch
Webseite: www.ombudfinance.ch
2. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für ihre Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und Anlageberatungsdienstleistungen.
Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets verwiesen.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung, aber auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.
3. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt.
Beim Finanzinstitut werden grundsätzlich alle Kundinnen und Kunden in das Segment «Privatkunden» eingeteilt. Damit kommen diese in den Genuss des umfassendsten Anlegerschutzes, was insbesondere Auswirkungen auf die Informationspflichten und die Verhaltenspflichten im Zusammenhang mit der Prüfung der Eignung und Angemessenheit beim Erwerb von Finanzinstrumenten hat.
Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
4. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“ aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.
Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kundinnen und Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
5. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen entstehen keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte und es werden keine Zahlungen von Dritten angenommen.
6. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts werden zur effizienten Umsetzung der Anlagestrategien in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen. Bei Anlagesegmenten, welche nicht durch eigene kollektive Kapitalanlagen abgedeckt werden, wird versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.
«Seit 10 Jahren in Folge als führender Schweizer Vermögensverwalter ausgezeichnet»
Lakefield Partners
Seefeldstrasse 281
CH-8008 Zürich
Schweiz
+41 43 500 40 00
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